Grund- und Behandlungspflege

alten1Unsere pflegerischen Leistungen für Sie umfassen bedarfsgerechte Hilfen bei der Ernährung, bei der Mobilität und bei der Körperpflege (sog. Grundpflege), aber auch die Gabe von Medikamenten, das Blutdruckmessen oder die Wundversorgung (sog. Behandlungspflege, jeweils nach ärztlicher Verordnung).
Obgleich die meisten unserer Tagesgäste eine Pflegestufe nach § 15 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) vorweisen, ist die Einstufung in eine solche Pflegestufe zur Aufnahme nicht zwingend erforderlich. Somit können Sie also auch ohne Pflegestufe in der Tagespflege „Mitten im Leben″ aufgenommen werden.
Ziel unserer Pflegeleistungen ist es, Ihre ggf. verloren geglaubten Fähigkeiten so zu (re)aktivieren und zu fördern, dass Sie und Ihre Angehörigen gleichermaßen davon profitieren:
Sie kehren gestärkt in Ihren Alltag in der eigenen Häuslichkeit zurück und Ihre Angehörigen werden stundenweise von ihren Fürsorgepflichten entlastet.

Grundpflege:

• Hautpflege und Handpflege

• Köperpflege bei Inkontinenz sowie grober Verunreinigung

• Duschen und Waschen sowie gelegentliches Baden der Gäste

• Hilfestellung bei Kontinenz- und Toilettentraining

• Hilfestellung bei evtl. Wechseln frischer Wäsche

• Hilfestellung bei Mund- und Zahnpflege

Behandlungspflege:

Die Behandlungspflege erfolgt nach schriftlich vorliegender ärztlicher Verordnung, hierzu zählen z.B. das Setzen und Kontrollieren der Medikamente. Ebenso gehört die Kontrolle der Medikamenteneinnahme, das Messen der Vitalwerte, Gewichts-kontrolle, notwendige Injektionen sowie evtl. eine Wundversorgung dazu.